Bürgerschützengesellschaft Warstein e.V.
- Glaube - Sitte - Heimat - 

Vorstand

Nach der im Jahre 2004 geänderten Satzung der Bürgerschützengesellschaft setzt sich der Vorstand aus dem geschäftsführenden Vorstand, bestehend aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden (Oberst), dem Geschäftsführer, dem Kassierer und dem 1. Beisitzer (Major) und dem erweiterten Vorstand zusammen. Dem 10 Personen umfassenden erweiterten Vorstand gehören als geborene Mitglieder der jeweilige Ortsvorsteher sowie der amtierende Schützenkönig sowie als gewählte Mitglieder die Hauptleute der drei Kompanien und fünf Beisitzer an. Den fünf Beisitzern ist jeweils ein Aufgabenfeld aus den Bereichen ‚Bauen, Festausschuss, Hallenwart, 2. Kassierer und Presse’ zugeordnet. Mit Ausnahme der geborenen Mitglieder werden alle Vorstandsmitglieder für drei Jahre gewählt.

Die Vorstandsform wurde in den letzten 100 Jahren immer wieder geändert oder musste an neue gesetzliche Vorgaben und gesellschaftliche Veränderungen angepasst werden. So bestand der Vorstand zu Beginn des 20. Jahrhundert lediglich aus dem Oberst, dem Hauptmann und vier Besitzern. Ab dem Jahre 1949 bildeten dann bis zur kommunalen Neuordnung in den 70-er Jahren der 1. und 2. Vorsitzenden, die 7 Beisitzern und der Bürgermeister der Stadt Warstein den Vorstand der Bürgerschützen. Die derzeitige Form des Vorstandes basiert auf der im Jahre 1973 erstmalig gewählten Aufgabenverteilung. Hiernach gehörten dem Vorstand der 1. Vorsitzenden (Oberst), der 2. Vorsitzenden (Major), der Schriftführer, der Kassierer, der 1. Beisitzer, der amtierenden König, der Ortsvorsteher, die drei Hauptleute und vier weitere Beisitzer an.

 

 

 

 
 
 
E-Mail
Infos